Keine Zielgruppe wird im Hobby- und Freizeitbereich so gut geschützt, wie der Kleingärtner durch das Bundeskleingartengesetz (BKLeinG).
Natürlich ist es die Aufgabe und die Pflicht eines jeden Gartenfachberaters, bei der Beratung seines Vereins und seiner Vereinsmitglieder neben der jeweils gültigen Kleingartenordnung des Vereins auch das Bundeskleingartengesetz zur Anwendung zu bringen.
Jeder Kleingärtner sollte sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, dass eine Kleingartenparzelle nur Pachtland ist und für Kleingartenanlagen ganz bestimmte Regeln und Ordnungen bzw. sogar Gesetze gelten. So gelten besondere Bestimmungen nicht nur hinsichtlich einer Bebauung, sondern auch der Bepflanzung einer Kleingartenparzelle.
Ergänzende Regelungen zur Umsetzung des Bundeskleigartengesetzes und zur vorbeugenden Regelung der Beziehungen im Verein finden Sie zum Beispiel in den Rahmenkleingartenordnungen der Landesverbände und deren untergeordneten Verbände.
Diese Verordnungen sollten bei der Entscheidung, eine Kleingartenparzelle anzupachten, immer mit berücksichtigt werden.
Nicht zuletzt sind auch Pachtverträge und Regeln der Vereine selbst zu berücksichtigen, da diese letztendlich für ein harmonisches Vereinsleben verantwortlich sind.
Die Einhaltung der Gesetze, Regelungen und Kleigartenordnungen ist keine Ermessensfrage.
Erik Behrens
Gartenfachberater SLK/LSK
Ein Kleingärtner hat Rechte, aber auch Pflichten.
Informationen und Grundlagen zur Nutzung und Gestaltung eines Kleingartens finden Sie unter anderem auf den
Internetseiten Ihrer Verbände und Vereine.
im
Rahmenkleingartenordnungen in der jeweils gültigen Fassung
Die hier aufgeführten und verlinkten Textdokumentationen der Gesetze und Rahmenordnungen sind Vollzitate und gelten für die genannten Bundesländer deren Verbände und Kleingartenvereine. Sie erheben keinen Anspruch auf juristische Gültigkeit.