Gartenfachberater arbeiten ehrenamtlich für ihren Verein. Meist verfügen sie schon über Fachwissen, kommen aus einem "grünen" Beruf und wurden deshalb ausgewählt. Oft aber sind es Gartenfreunde, die ihr Wissen an Ausbildungsstätten wie z. B. an der Gartenakademie Dresden/Pilllnitz und anderen Ausbildungsstätten erworben haben, ständig erweitern und gern weitergeben.

Grundlagen für das Arbeiten als Fachberater sind:

Das Bundeskleingartengesetz (BKleinG), die Rahmenkleingartenordnungen der Verbände sowie die Kleingartenordnungen der Vereine.

Zu ihren Aufgaben gehören u. A.:

Anforderungen an den Fachberater

Leider ist die Arbeit des Fachberaters nicht immer gewollt und wird sogar absichtlich blockiert. So sind Fachberater in Vereinen sehr oft wenig oder überhauptnicht bekannt, Fachberater nehmen ihre Aufgaben nicht oder nur sporadisch war, Fachberater werden von ihren Vorständen ignoriert, Vereine haben keine Fachberater obwohl laut gültiger Satzung die Fachberatung der Mitglieder Verpflichtung ist. Noch schlimmer ist der „Alibi - Fachberater“! Ein Fachberater der noch in den Unterlagen der Vereine geführt wird und bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit mit all seinen Aufgaben und Aktionen durch die Vorstände protokolliert wird, aber zum Teil schon mehrere Jahre seine Mitgliedschaft im Verein beendet hat, oder einfach nur ein Papier-Fachberater ist. Hier sind die Mitglieder aufgefordert, nach ihrem Fachberater zu fragen und die fachgerechte Beratung einzufordern. Und die Vereinsvorstände sind aufgefordert ihren satzungsmäßigen Verpflichtungen nachzukommen.

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der betreffenden  Kleingartenvereine kann  in solchen Fällen immer in Frage gestellt werden!

Erik Behrens

Gartenfachberater der Gartenfachkommission SLK

Fachberater sollten zumindest dem erweiterten Vorstand eines Vereins angehören!

Die Aufgaben des Gartenfachberaters