Warum der Gartenfachberater Vorstandsmitglied sein sollte
Laut Satzung muss die fachliche Beratung und Betreuung der Vereinsmitglieder
gewährleistet werden. Sie ist ein nicht unerheblicher Bestandteil der Vorstandsarbeit,
deshalb sind die vom Fachberater durchzuführenden Aufgaben genauso wie die
anderen Vorstandsaufgaben im Vorstand vorzubereiten und zu beschließen.
Der Fachberater hat aber auch den Vorstand in fachlicher Hinsicht zu beraten, wie z.
B. vor einer Wertermittlung bei Gartenabgabe, beim Umgang mit Waldbäumen, bei
Baufragen usw. Dies spricht dafür, den Fachberater in den Vorstand zu wählen.
Dem Gartenfachberater obliegt es, vor allem folgende Aufgaben wahrzunehmen bzw.
zu organisieren:
1. Beratung von Vorstand und Vereinsmitgliedern in fachlichen und in
kleingartenrechtlichen Fragen, damit eine Parzelle kleingärtnerisch so
eingerichtet, bewirtschaftet oder wieder hergestellt wird, dass sie dem
Bundeskleingartengesetz (BKleingG) entspricht.
2. Mitwirkung bei der Gartenabgabe bei Pachtende insbesondere dadurch, dass
er die vom Vorstand an den weichenden Pächter zu erteilenden Auflagen und
die Vorgaben für die Wertermittler erarbeitet.
3. Erarbeitung und Umsetzung des Jahresplanes für die Gartenfachberatung im
Verein.
4. Durchführung von fachlichen Belehrungen, wie z. B. zum Verbrennen, zu
zulässigem Pflanzenschutzmitteleinsatz usw., besonders wenn sie durch
Unterschrift zu bestätigen sind.
5. Vorbereitung und fachliche Begleitung von Umgestaltungsmaßnahmen in der
Kleingartenanlage, insbesondere bezüglich nicht oder nicht mehr vergebbarer
Gärten.
6. Beratung bei der Anlage von Biotopen, vor allem im öffentlichen Teil der
Anlage, und bei der sachgerechten Pflege des öffentlichen Grüns.
7. Sicherstellen der eigenen Weiterbildung in gärtnerischen und
kleingartenrechtlichen Fragen.
8. Organisation bzw. Durchführung von Fachvorträgen, Demonstrationen,
Übungen und anderen Formen der Gartenfachberatung in der Kleingartenanlage.
9. Organisation regelmäßiger Gartenbegehungen, u. a. um die kleingärtnerische
Gemeinnützigkeit durch das Handeln der Gartenfreunde nachzuweisen.
10. Informieren der Gartenfreunde über naturgemäßes und umweltbewusstes
Gärtnern, insbesondere über die zweckmäßigsten Mittel und Methoden zur
Gesunderhaltung von Boden und Pflanze.
11. Beratung des Vorstandes bei der Gestaltung von Info-Tafeln des Vereins und
bei der Anschaffung von Materialien für die Gartenfreunde.
Die Stellung des Gartenfachberaters als wichtigster Ansprechpartner in Bezug auf
naturgemäßes und umweltbewusstes Verhalten im Garten und beim Gärtnern nach
guter fachlicher Praxis wird wesentlich aufgewertet, wenn er Vorstandsmitglied ist.
Der Gartenfachberater sollte aber auch deshalb Vorstandsmitglied sein, weil er, um
wirksam tätig zu sein, den Vorstand braucht, der ihm Rückhalt gibt und gemeinsam
mit ihm die erforderlichen Arbeitsbedingungen schaffen muss.
Fachberater im Vorstand ?