Warum der Gartenfachberater Vorstandsmitglied sein sollte


Laut Satzung muss die fachliche Beratung und Betreuung der Vereinsmitglieder

gewährleistet werden. Sie ist ein nicht unerheblicher Bestandteil der Vorstandsarbeit,

deshalb sind die vom Fachberater durchzuführenden Aufgaben genauso wie die

anderen Vorstandsaufgaben im Vorstand vorzubereiten und zu beschließen.

Der Fachberater hat aber auch den Vorstand in fachlicher Hinsicht zu beraten, wie z.

B. vor einer Wertermittlung bei Gartenabgabe, beim Umgang mit Waldbäumen, bei

Baufragen usw. Dies spricht dafür, den Fachberater in den Vorstand zu wählen.

Dem Gartenfachberater obliegt es, vor allem folgende Aufgaben wahrzunehmen bzw.

zu organisieren:


1. Beratung von Vorstand und Vereinsmitgliedern in fachlichen und in

kleingartenrechtlichen Fragen, damit eine Parzelle kleingärtnerisch so

eingerichtet, bewirtschaftet oder wieder hergestellt wird, dass sie dem

Bundeskleingartengesetz (BKleingG) entspricht.


2. Mitwirkung bei der Gartenabgabe bei Pachtende insbesondere dadurch, dass

er die vom Vorstand an den weichenden Pächter zu erteilenden Auflagen und

die Vorgaben für die Wertermittler erarbeitet.


3. Erarbeitung und Umsetzung des Jahresplanes für die Gartenfachberatung im

Verein.


4. Durchführung von fachlichen Belehrungen, wie z. B. zum Verbrennen, zu

zulässigem Pflanzenschutzmitteleinsatz usw., besonders wenn sie durch

Unterschrift zu bestätigen sind.


5. Vorbereitung und fachliche Begleitung von Umgestaltungsmaßnahmen in der

Kleingartenanlage, insbesondere bezüglich nicht oder nicht mehr vergebbarer

Gärten.


6. Beratung bei der Anlage von Biotopen, vor allem im öffentlichen Teil der

Anlage, und bei der sachgerechten Pflege des öffentlichen Grüns.


7. Sicherstellen der eigenen Weiterbildung in gärtnerischen und

kleingartenrechtlichen Fragen.


8. Organisation bzw. Durchführung von Fachvorträgen, Demonstrationen,

Übungen und anderen Formen der Gartenfachberatung in der Kleingartenanlage.


9. Organisation regelmäßiger Gartenbegehungen, u. a. um die kleingärtnerische

Gemeinnützigkeit durch das Handeln der Gartenfreunde nachzuweisen.


10. Informieren der Gartenfreunde über naturgemäßes und umweltbewusstes

Gärtnern, insbesondere über die zweckmäßigsten Mittel und Methoden zur

Gesunderhaltung von Boden und Pflanze.


11. Beratung des Vorstandes bei der Gestaltung von Info-Tafeln des Vereins und

bei der Anschaffung von Materialien für die Gartenfreunde.

Die Stellung des Gartenfachberaters als wichtigster Ansprechpartner in Bezug auf

naturgemäßes und umweltbewusstes Verhalten im Garten und beim Gärtnern nach

guter fachlicher Praxis wird wesentlich aufgewertet, wenn er Vorstandsmitglied ist.

Der Gartenfachberater sollte aber auch deshalb Vorstandsmitglied sein, weil er, um

wirksam tätig zu sein, den Vorstand braucht, der ihm Rückhalt gibt und gemeinsam

mit ihm die erforderlichen Arbeitsbedingungen schaffen muss.



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Fachberater im Vorstand ?